Donnerstag, März 28, 2024

Herbstausgabe 2016

Rechtstipp: Neue Bestimmungen im Erbrecht

DR. Stefan Müller Rechtsanwalt, Bludenz Nach 200 Jahren wurde das Erbrecht modernisiert: Per 1. Jänner 2017 gelten einige neue Bestimmungen: Künftig wird es zwar nach wie vor erlaubt sein, ein Testament selbst zu verfassen. Sobald das Testament aber auf einem Computer geschrieben, oder diese Arbeit an jemanden delegiert wird, müssen drei Zeugen die Echtheit bestätigen. Damit die Identität der Zeugen klar hervorgeht, müssen...
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