Rechtstipp: Neue Bestimmungen im Erbrecht
DR. Stefan Müller
Rechtsanwalt, Bludenz
Nach 200 Jahren wurde das Erbrecht modernisiert:
Per 1. Jänner 2017 gelten einige neue Bestimmungen: Künftig wird es zwar nach wie vor erlaubt sein, ein Testament selbst zu verfassen. Sobald das Testament aber auf einem Computer geschrieben, oder diese Arbeit an jemanden delegiert wird, müssen drei Zeugen die Echtheit bestätigen. Damit die Identität der Zeugen klar hervorgeht, müssen...