DR. Stefan Müller
Rechtsanwalt, Bludenz
Es ist scheinbar ganz einfach. Kaufverträge stehen im Internet kostenfrei zum Download bereit. Vor allem bei Immobilientransaktionen sollte man von diesen allerdings Abstand nehmen. Standard-Formulierungen können ins Geld gehen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen vor Gericht nach sich ziehen.
Wer eine Liegenschaft kauft, um darauf ein Haus zu errichten, sollte über die Bestimmungen im Flächenwidmungsplan, vorgeschriebene Baunutzungszahlen, Dienstbarkeiten, die Erschließung des Grundstücks und dessen Anschluss an das öffentliche Wegenetz Bescheid wissen. Eigentumsrechte, Pfandrechte, Dienstbarkeits- und Fruchtgenussrechte müssen im Grundbuch eingetragen werden. Dazu wird ein schriftlicher Vertrag mit beglaubigten Unterschriften benötigt. Die Beglaubigung kann beim Legalisator der Gemeinde, beim Bezirksgericht oder der Landesgerichtskanzlei in Vaduz durchgeführt werden. Außerdem muss ein Anwalt oder Notar die Immobiliensteuererklärung vornehmen sowie die Grunderwerbssteuer berechnen und abführen. Wer Haftungsfragen, Vorkaufs-, Wiederkaufs- und Dienstbarkeitsrechte etc. bereits im Vorfeld klärt, erspart sich Fehleinschätzungen mit unerwünschten Spätfolgen. Eine treuhändische Abwicklung bietet Sicherheit für beide Parteien. Dabei nimmt der Rechtsanwalt den Kaufpreis in Empfang, legt ihn auf ein Sonderkonto und zahlt diesen erst an den Verkäufer aus, wenn der Vertrag verbüchert ist. Im Gespräch mit Experten tun sich zudem – vor allem bei Eigentumsübertragungen im Familienkreis – oft günstigere Wege auf, um das erwünschte Ziel zu erreichen.