Rechtstipp: Neue Gesellschaftsform

Neue Gesellschaftsform 

Seit 1. Jänner dieses Jahres gibt es in Österreich eine neue Gesellschaftsform für Unternehmen. Der größte Pluspunkt der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) wird auf den ersten Blick deutlich: Die Struktur einer FlexKapG kann im Vergleich zu einer GmbH deutlich flexibler gestaltet werden, und auch die Übertragung von Geschäftsanteilen ist einfacher, dafür ist kein Notariats­akt mehr nötig. Wie bei der GmbH haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen. Das Mindeststammkapital liegt bei 10.000, die Mindeststammeinlage bei einem Euro. Neben den normalen Geschäftsanteilen gibt es bei der FlexCo die Möglichkeit, sogenannte Unternehmenswert-Anteile vorzusehen. Der Wert aller Unternehmenswert-Anteile muss unter einem Viertel des Stammkapitals liegen. Sie können zum Beispiel an Investoren oder Mitarbeiter ausgegeben werden. Diese haben dann Anspruch auf einen Anteil am Gewinn oder Liquidationserlös, aber keine Stimmrechte. Im Gesellschaftsvertrag ist vorzusehen, dass Unternehmenswert-Beteiligte ein Mitverkaufsrecht haben, wenn die Gründungsgesellschafter ihre Geschäftsanteile mehrheitlich veräußern. Umlaufbeschlüsse können durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag auch ohne individuelles Einverständnis aller Gesellschafter gefasst werden.  Ab einer Bilanz­summe von fünf Millionen, Umsatz­erlösen von zehn Millionen oder durchschnittlich mehr als 50 Arbeitnehmern muss ein Aufsichtsrat gewählt werden. Eine GmbH kann jederzeit in eine FlexKapG umgewandelt werden und umgekehrt. Lassen Sie sich beraten!

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