Das europäische Parlament

Das Europäische Parlament unterscheidet sich in einigen Dingen gravierend von den nationalen Parlamenten. Was genau sind also die Aufgaben dieses Gremiums? Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt aus Bludenz und Experte für EU-Recht, gibt Auskunft:

 

 

Die Mitglieder zum Europäischen Parlament werden alle fünf Jahre in direkten Wahlen innerhalb der EU gewählt und vertreten so die Interessen von 500 Millionen Menschen.

Struktur des Parlaments

Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten gibt es im Europäischen Parlament keine Regierungs- und Oppositionsparteien. Weil nicht das Parlament die Regierung wählt und somit auch nicht die Mehrheitsfraktion im Parlament die Regierung stellt, gibt es zu den verschiedenen Themen unterschiedliche Mehrheiten. Als Regierung der EU könnte man die Kommission bezeichnen, jeder Mitgliedsstaat entsendet einen Kommissär in die Kommission.

Gesetzgebung

So wie nationale Staaten erlässt auch die EU „Gesetze”. Diese werden entweder in Form von Richtlinien oder Verordnungen erlassen. Richtlinien sind Rahmengesetze der EU, welche die einzelnen Nationalstaaten innerhalb gewisser Fristen in nationales Recht umsetzen müssen. Verordnungen hingegen sind Vorschriften, die unmittelbar und direkt in allen EU-Staaten gelten. Im Gegensatz zu den nationalen Parlamenten hat das Europäische Parlament keine eigene Gesetzgebungskompetenz, sondern arbeitet in der Gesetzwerdung mit der Kommission und dem Rat (bestehend aus den Regierungsmitgliedern der einzelnen Mitgliedsstaaten) zusammen.

Wie kommt ein EU-Gesetz zustande?

Die Gesetzesinitiative liegt alleine bei der EU-Kommission. Das EU-Parlament oder der Rat kann eine Anfrage an die Kommission stellen, dass in einer bestimmten Materie eine Verordnung oder Richtlinie erlassen wird. Gibt es dann einen Gesetzesentwurf der Kommission, muss dieser sowohl vom Rat als auch vom Parlament beschlossen werden. Blockiert eines der beiden Gremien das „Gesetz”, kommt es zu einem Vermittlungsverfahren. Durch die letzten Änderungen der EU-Verträge wurde das Recht des EU-Parlaments diesbezüglich wesentlich gestärkt.

Kontrollrechte

Das Parlament kontrolliert insbesondere die Kommission, um eine demokratische Arbeitsweise zu gewährleisten. Gegen Verstöße der Kommission kann das Parlament Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Das EU-Parlament wählt auch den Kommissionspräsidenten. Die Kandidaten werden dazu aber vom Rat (somit von den Mitgliedsstaaten) vorgeschlagen. Beim Erstellen des EU-Budgets kann das Parlament wesentlich Einfluss nehmen. Dieses ist nämlich vom Parlament gemeinsam mit dem Rat zu genehmigen.

Das kommende EU-Parlament wird wieder für fünf Jahre gewählt und hat sicher einen sehr wesentlichen Einfluss auf die „Regierung” der EU. 

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