Rechtstipp: Unternehmensgründung

Viele Menschen träumen von der Gründung eines eigenen Unternehmens. Bevor man diesen Schritt allerdings tatsächlich tut, sollte man neben finanziellen und gewerberechtlichen Aspekten auch familiäre Fragen beleuchten. Von Anfang an sollte man nämlich unerwartete Ereignisse berücksichtigen. Es könnte schließlich sein, dass der Unternehmer für längere Zeit ausfällt, geschäftsunfähig wird oder gar stirbt. Wer einen Partner ins Boot holt, muss damit rechnen, dass dieser eventuell seine Geschäftsanteile verkauft oder vererbt. Bei mehreren Gesellschaftern sind zudem klare Abmachungen in Bezug auf die Gewinnausschüttung und die Entscheidungsfindung eine wichtige Voraussetzung für eine langfristig gute Zusammenarbeit. 

Selbstverständlich spielt auch die Wahl der richtigen Rechtsform eine wichtige Rolle. Diese hängt einerseits vom Geschäftsfeld und andererseits von steuerlichen Aspekten ab. 

Gründer können in Österreich zwischen einer Reihe von Gesellschaftsformen wählen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften haftet der Unternehmer grundsätzlich mit seinem Privatvermögen für Unternehmensschulden. Bei Kapitalgesellschaften – die üblichste Form ist die GmbH – kann die Haftung hingegen beschränkt werden. Eine GmbH & Co. KG genießt als Personengesellschaft zwar gewisse steuerliche Vorteile, weil sich eine GmbH aber an der Personengesellschaft beteiligt, kann die Haftung bei dieser Gesellschaftsform ebenfalls beschränkt werden. Ich kann Ihnen eine langfristige Planung nur dringend ans Herz legen. 

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